Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROCOM-Deutschland GmbH

 

§ 1 Allgemeines Geltungsbereich

  1.  Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2.  Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§  2 Vertragsschluss

  1.  Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2.  Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die PROCOM Deutschland GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3.  Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird die PROCOM Deutschland GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4.  Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer der PROCOM Deutschland GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der PROCOM Deutschland GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer der PROCOM Deutschland GmbH.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine gewährte Gegenleistung wird zurückerstattet.

  1.  Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, ist die PROCOM Deutschland GmbH berechtigt, den Vertragstext zu speichern und auszudrucken. Dem Kunden wird der Vertragstext nebst den vorliegenden AGB auf Verlangen zugesandt.

§  3 Eigentumsvorbehalt

  1.  Die PROCOM Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2.  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Justierarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3.  Der Kunde ist verpflichtet, der PROCOM Deutschland GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde der PROCOM Deutschland GmbH unverzüglich anzuzeigen.
  4.  Die PROCOM Deutschland GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  5.  Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der PROCOM Deutschland GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die PROCOM Deutschland GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die PROCOM Deutschland GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  6.  Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und für die PROCOM Deutschland GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit der PROCOM Deutschland GmbH nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt sie an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der PROCOM Deutschland GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§  4 Entgegennahme und Eingangskontrolle

  1.  Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.
  2.  Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  3.  Der Kunde hat bei Empfang der Ware offensichtliche Fehlmengen und Beschädigungen sofort auf dem Frachtbrief zu vermerken. Verdeckte Mängel sind innerhalb sieben Tagen schriftlich bei dem Beförderungsunternehmen zu reklamieren.

§  5 Vergütung

  1.  An den angebotenen Kaufpreis hält sich die PROCOM Deutschland GmbH vierzehn Tage ab Angebotsdatum gebunden. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Verpackungs- und Versand- kosten.

Der Kunde hat den Kaufpreis gemäß den Zahlungsbedingungen der PROCOM Deutschland GmbH zu leisten.

  1.  Für Aufträge unter EUR 50,00 wird ein Kleinmengenzuschlag von EUR 11.00 pro Auftrag berechnet.
  2.      Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Verzugszinssatzes zu verzinsen. Die PROCOM Deutschland GmbH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3.  Stornierungen und Änderungen bereits erteilter Aufträge berechtigen die PROCOM Deutschland GmbH, 15 % des entsprechenden Rechnungsbetrages zu berechnen.
  4.  Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die PROCOM Deutschland GmbH anerkannt wurden.Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§  6 Gefahrübergang

  1.  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2.  Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§  7 Gewährleistung

  1.  Die PROCOM Deutschland GmbH leistet für Mängel der Ware nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sie ist berechtigt, vorher die Mangelhaftigkeit der Ware selbst festzustellen. Sollte sich bei dieser Überprüfung herausstellen, dass die gelieferte Ware mangelfrei ist, so ist die PROCOM Deutschland GmbH berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten der Überprüfung zu berechnen.
  2.  Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3.  Die Kunden der PROCOM Deutschland GmbH haben offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4.  Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels  zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die PROCOM Deutschland GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

  1.  Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der PROCOM Deutschland GmbH den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
  2.  Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  3.  Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die PROCOM Deutschland GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  4.  Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die PROCOM Deutschland GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§  8 Haftungsbeschränkungen

1.    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der PROCOM Deutschland GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der PROCOM Deutschland GmbH.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die PROCOM Deutschland GmbH nicht.

  1.  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der PROCOM Deutschland GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  2.  Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der PROCOM Deutschland GmbH Arglist vorwerfbar ist.
  3.  Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäss vorgenommener Änderungen und Reparaturen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der PROCOM Deutschland GmbH nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so erlischt jede Gewährleistung soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung, Handhabung, Fremdeingriffe, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden oder Dritte, schlechte Qualität durch ungünstige Empfangsbedingungen, mangelhafte fremde Antennen, Beeinträchtigung des Empfanges Betriebes durch äussere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen, Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Blitzschlag, Feuchtigkeit etc.) oder Verschleiss bei Überbeanspruchung mechanischer Teile zurückzuführen ist.

§  9 Schlussbestimmungen

  1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2.  Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der PROCOM Deutschland GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind
  3.  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Handewitt, Oktober 2008